FAQ

An dieser Stelle gehen wir auf einige Fragen ein die schon viele unserer Partner bewegt haben. Sollten Sie hier nicht fündig werden oder spezielle Fragen zu einem Thema haben zögern Sie nicht uns direkt zu fragen.

  • Was bedeutet Abweichung zur CAD-Fläche?

    Der Wert Abweichung zur Fläche (A.Fl.) gibt an welche Abweichung der tatsächlich getastete Flächenpunkt vektoriell (rechtwinklig) zur idealen konstrierten CAD Kontur aufweisst.   Ein Wert von "0" würde bedeuten, dass das Teil an dieser Stelle exakt den Vorgaben des CAD Datensatzes entpricht.   Ein negativer Wert sagt aus, dass der tatsächliche Berührpunkt des Tasters innerhalb der CAD Kontur liegt. Am Teil fehlt also an diesem Punkt Material. Dem entgegen beschreibt ein positiver Wert, dass der Tastpunkt ausserhalb der CAD Kontur liegt. Das bedeutet, dass am Teil an dieser Stelle zu viel Material vorhanden ist.

  • Wozu dient die Auftragsvorinformation?

    Das Formblatt Auftragsvorinformation dient als Basis für unsere interne Auftragsprüfung. Diese ist nach der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für DAkkS akkreditierte Prüflabore zwingend vorgeschrieben. Zudem ist eine vollständig ausgefüllte Auftragsvorinformation sowohl für Sie als Auftraggeber als auch für uns ein adäquates Hilfsmittel um sicherzugehen, dass alle erforderlichen Informationen für eine zügige Auftragsbearbeitung bereitstehen und zeitaufwändige Rückfragen zu vermeiden. Die Auftragsvorinformation klärt Sie zudem über unsere Datenschutzrichtlinien und Ihre Rechte auf. Um den Aufwand für die Bearbeitung möglichst gering zu halten sind einige Felder mit Vorgabetexten vorausgefüllt. Diese können jedoch jederzeit überschrieben oder ergänzt werden. Rot umrandete Felder sind wichtige Angaben ohne die eine Bearbeitung durch uns nicht möglich ist. Bitte verwenden Sie immer die aktuelle Fassung die auf unserer Homepage zum Download bereitsteht.

  • Was ist in der Auftragsvorinformation einzutragen? Im Abschnitt 3 (Angaben zur Messaufgabe)

    Hier möchten wir von Ihnen erfahren welche Merkmale geprüft werden sollen und unter welcher Ausrichtung die Auswertung erfolgen soll. Diese Angabe ist insbesondere bei 3D-Messungen unbedingt erforderlich und kann z.B. „gemäß Zeichnungsangaben“ erfolgen oder als Text eingegeben werden. Zudem ist es wichtig, dass Sie uns mitteilen ob die Prüfgegenstände z.B. auf Grund von Zeichnungsvorschriften, Teileverzug oder zur Simulation einer Verbausituation auf einer speziellen Messaufnahme gemessen werden muss und ob diese bereits bei Ihnen vorliegt oder erst angefertigt werden muss. (Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Konzeptionierung)

  • Was ist in der Auftragsvorinformation einzutragen? Im Abschnitt 4 (Ausführung Bericht)

    In diesem Abschnitt legen Sie zunächst fest in welcher Form wir Ihnen die Ergebnisse übermitteln sollen. Zudem ob eine Kennzeichnung, dass ein Messwert innerhalb oder außerhalb der vorgegebenen Grenzen liegt, erwünscht ist. In diesem Fall benötigen wir die Information wie die Kennzeichnung erfolgen soll und auf Basis welcher Entscheidungsregel die Feststellung zu treffen ist. Diese Entscheidung kann entweder „anhand der ermittelten Werte ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit“ oder einer Norm wie z.B. der DIN EN ISO 14253-1 „Entscheidungsregeln für den Nachweis von Konformität oder Nichtkonformität mit Spezifikationen“ erfolgen.

  • Was ist in der Auftragsvorinformation einzutragen? Im Abschnitt 4 (Entscheidungsregel)

    Zur besseren bzw. leichteren Vergleichbarkeit der Ergebnisse die in verschieden Laboren ermittelit wurden wird im Allgemeinen die Entscheidungsregel "Anhand der ermittelten Messwerte ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit" angewandt. Sollte bei der Entscheidungsregel, wie im Fall der DIN EN ISO 14253-1, die Kenntnis der aufgabenspezifischen Messunsicherheit erforderlich ist muss diese unter Berücksichtigung verschiedener Einflussgrößen wie Messgeräteparameter, Antaststrategie, Umgebungsbedingungen und Beschaffenheit der Prüfgegenstände im Einzelfall abgeschätzt werden. Dies geschieht bei uns auf Basis der VDI/VDE-Richtlinie 2617 Blatt 11 „Ermittlung der Unsicherheit von Messungen auf Koordinatenmessgeräten durch Messunsicherheitsbilanzen“ mittels Kalkulationstabellen. Da der Aufwand hierfür unter anderem von der tatsächlichen Beschaffenheit der Prüfgegenstände abhängt kann dieser im Vorfeld nicht kalkuliert werden und wird gesondert berechnet.

  • Ist Messunsicherheit etwas schlimmes?

    Nein! Denn jede Messung ist mit einer Unsicherheit behaftet. Die erweiterte Messunsicherheit des Messwerts einer physikalischen Größe spezifiziert einen Wertebereich, innerhalb dessen der wahre Wert der Messgröße mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (üblicherweise ≥95%) liegt.   Die ermittelte Messunsicherheit drückt somit das Vertrauen aus, mit dem angenommen werden kann, dass der reale Wert der gemessenen Größe unter den bei der Messung vorliegenden Bedingungen innerhalb eines bestimmten Werteintervalls lag.   Die Kenntnis der Messunsicherheit ist somit für eine Bewertung der Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung mit den Spezifikationen (z.B. nach ISO EN DIN 14253 Teil 1) unabdingbar.

  • Welche Bedeutung hat die „metrologische Rückführung“ bei Konformitätsbewertungen?

    Immer dann, wenn Messungen vorgenommen und die Messergebnisse für eine Konformitätsbewertung verwendet werden, ist die metrologische Rückführung von zentraler Bedeutung. Auf diesem Weg stellen Laboratorien und Inspektionsstellen die Richtigkeit der gemessenen Ergebnisse und der darauf basierenden Schlussfolgerungen – etwa die korrekte Einhaltung von Grenzwerten – sicher. Diese Stellen müssen daher im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens nachweisen, dass die Rückführung ihrer Messgeräte den internationalen Anforderungen entspricht. Diese messtechnischen Anforderungen ergeben sich vor allem aus der Norm ISO/IEC 17025 sowie der verbindlichen Akkreditierungsregel ILAC P10:2013, die von der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) herausgegeben wird. Für alle durch die DAkkS akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen sind diese Vorgaben in der DAkkS-Regel „Merkblatt zur messtechnischen Rückführung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren“ (71 SD 0 005) zusammengefasst. © 2021 Deutsche Akkreditierungsstelle

  • Was ist ein Koordiantenmessgerät?

    Ein Koordinatenmessgerät (KMG) ist eine Kinematikmaschine und besteht in der Regel aus einem Messtisch und 3 verfahrbaren Achsen. Das Bewegen der verfahrbaren Maschinenachsen erfolgt heutzutage meist CNC-gesteuert über Schrittmotoren. An einer der Achsen ist das Tastsystem befestigt, wodurch der damit verbundene Messtaster theoretisch jeden Punkt im Messvolumen erreichen kann. Beim Berühren des Prüfstücks werden entweder einmalig oder in Intervallen Schaltsignale erzeugt. Dabei ist in allen Achsen ein Längenmesssystem integriert, das die Positon der jeweiligen Achse zum Schaltzeitpunkt über inkrementelle oder absolute Markierungen ermittelt. Aus den Stellungen der 3 Achsen wird die Position des Antastpunkts im dreidimensionalen Raum errechnet und über drei Koordinaten festgelegt. Die einzelnen ermittelten Tastpunkte oder Punktewolken werden mittels einer Messsoftware zu geometrischen Elementen verknüpft und können dann zu den Vorgabedokumenten wie Zeichnungen oder CAD-Modellen ausgewertet werden.

  • Was ist eigentlich Länge?

    Die Länge ist eine physikalische Größe. Sie bezeichnet die geradlinige Ausdehnung physikalischer Objekte oder die Abstände physikalischer Objekte zueinander. Sie ist über Messvorschriften und  Längennormale definiert. Im Rahmen des SI-Einheitensystems ist die Länge eine Basisgröße mit der Basiseinheit Meter (m), aus der andere Größen aufgebaut werden. Die Längenmessung erfolgt durch Vergleich der zu messenden Länge mit Maßstäben bekannter Länge

  • Was bedeutet Norm?

    Unter einer Norm (vom lateinischen norma ursprünglich ‚Winkelmaß‘ aber auch Richtschnur ‚Maßstab ‚Regel und Vorschrift) wird in der Industrie meist eine "anerkannte Regel der Technik" verstanden. Normen haben den Charakter von Empfehlungen, deren Beachtung und Anwendung jedermann freisteht. Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie können jedoch durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder durch Verträge, in denen ihre Einhaltung vereinbart wurde, verbindlich werden.

  • Entstehung von Normen

    Die Normungsarbeit in Deutschland wird durch Experten von so genannten „interessierten Kreisen“ (wie z.B. Industrieunternehmen, Hochschulen, Prüfinstitute) in den Ausschüssen einer nationalen Normungsorganisation z.B. des Deutschen Instituts für Normung (DIN) organisiert und durchgeführt.   Die europäische Normung wird im Rahmen der drei Organisationen CEN, CENELEC und ETSI durchgeführt.   Die internationale Normung wird im Rahmen der drei Organisationen „Internationale Organisation für Normung“ (ISO), „Internationale elektrotechnische Kommission“ (IEC) und „Internationale Fernmeldeunion“ (ITU) durchgeführt.   Die Zusammenarbeit zwischen ISO und dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) regelt die Wiener Vereinbarung.   Links zu Organisationen aus der Liste der Standards (nur auszugsweise) http://www.din.de/ http://www.vda.de/ http://www.vdi.de/ http://www.asme.org/ http://www.cenorm.be/